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Tennishallensanierung sichert die Zukunft des Vereins

Der TC Barsbüttel hat in den letzten Jahren seine Tennishalle großzügig renoviert und neben der Teilsanierung der Ostwand in ein komplett neues Hallendach sowie ein modernes Heizsystem mit platzindividueller Regelbarkeit investiert. Über 40 Jahre lang hatte das alte Hallendach gehalten, aber es wurde allmählich Zeit für eine Modernisierung. Die Verbesserung der Bausubstanz trägt zur Zukunftssicherung des ca. 330 Mitglieder fassenden Vereins mit über 100 Kindern und Jugendlichen bei und optimiert gleichzeitig die CO2-Bilanz bzw. die Energiesparmaßnahmen innerhalb des Tennisclubs. Bereits 2014 wurde die Beleuchtung der Halle auf moderne LED-Technik umgerüstet, die deutlich weniger Energie verbraucht als die alten Neonröhren und gleichzeitig objektiv stärkeres Licht produziert.

Eine Realisierung des Umbaus gestaltete sich zunächst schwierig. Ein Antrag auf Bezuschussung seitens der Gemeinde wurde nicht bewilligt, sodass der Verein zunächst auf sich alleine gestellt war. Dank einer Zuwendung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein schaffte der Verein es jedoch das überfällige Projekt größtenteils in Eigenregie zu stemmen. Geschätzte 800 Arbeitsstunden wurden von den Mitgliedern der Projektgruppe Halle sowie von zahlreichen Unterstützern ehrenamtlich geleistet und ersparten dem TCB gewaltige Zusatzkosten. Im September lud der Verein alle Mitglieder zu einer kleinen Feier im „Clubhus“ ein und stellte die Details zu Heizung, Dämmung und Technik persönlich vor.

Trotz der erheblichen Investitionen bleiben die Mietpreise für Hallenstunden weiterhin erschwinglich. Einen Hallenplatz kann man bereits ab € 12,00 pro Stunde online mieten. buchung.tc-barsbuettel.de Eine Mitgliedschaft im Tennisclub ist nicht erforderlich, führt jedoch zu Vergünstigungen.

 

Hallenordnung

Mit Buchung einer Hallenstunde wird die folgende Hallenordnung anerkannt:  

  • Die Halle darf nur mit für Teppichböden geeigneten Hallenschuhen mit glatter, heller und absolut sauberer Sohle betreten werden.
  • Die Halle darf ausschließlich von spielberechtigten Personen genutzt werden. Die Spielberechtigungen (Abonnements und Vermietungen von Einzelstunden) sind aus dem jeweils aktuellen Hallen-Belegungsplan ersichtlich.
  • Für ein Hallenabonnement ist ein Vertrag zu unterzeichnen. Für nicht in Anspruch genommene Hallenstunden besteht kein Ersatzanspruch.
  • Freie Plätze können stundenweise gemietet werden. Die zeitlich gestaffelten Mietpreise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Einzelstunden werden als verbindliche Buchung angesehen, sie können aber noch 48 Stunden vorher storniert werden. Hallenmieten für Einzelstunden werden 1x monatlich ausschließlich per Lastschrift eingezogen.
  • Die Weitergabe von Hallenstunden an Dritte ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass diese die Hallenordnung in jedem Punkt beachten. Für die Einhaltung der Regeln durch Dritte ist der Mieter verantwortlich. 
  • Die gemietete Spielzeit darf nicht überschritten werden, andernfalls ist für jede angefangene Stunde die Platzmiete für eine volle Stunde zu entrichten. Für Beginn und Dauer der Spielzeit ist die Hallenuhr maßgebend.
  • Im Falle des Eigenbedarfs (Vereins-/Verbandsturniere, Medenspiele etc.) kann der Vermieter von Abonnenten gebuchte Plätze in Anspruch nehmen. Der Eigenbedarf wird frühzeitig mitgeteilt und das entrichtete Entgelt den Betroffenen erstattet.
  • Die Beleuchtung in der Halle ist durch Lichtautomaten geregelt, s. auch „Ergänzung zur Hallenordnung, wichtige Hinweise“, ausgehängt im Hallenvorraum. Die für die Beleuchtung erforderlichen Lichtmünzen sind in der Gastronomie erhältlich.
  • Die Notausgangstür in der Halle darf nicht verstellt und nur im Notfall geöffnet werden.
  • Das Spielen in der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt der Verein keine Haftung, er ist jedoch über den Landessportverband S/H versichert. Bei Unfällen und/oder Sportverletzungen ist der Vorstand deshalb unverzüglich zu informieren. Haftungsausschluss besteht ebenfalls für den Verlust oder die Beschädigung von Garderobe und Wertgegenständen. Der Verein haftet ebenfalls nicht für Spielausfälle aufgrund höherer Gewalt.
  • Für Schäden und Verunreinigungen haftet der Mieter bzw. Verursacher. Sie werden auf Kosten des Mieters bzw. Verursachers beseitigt.
  • Das Mitführen und der Aufenthalt von Hunden ist im Hallenvorraum nicht gestattet.
  • Nach Beendigung der Spielzeit sind die Hallenfenster sowie die Eingangstür zur Halle zu schließen. Die letzte Person, die die Tennishalle verlässt, hat das Licht in der Halle und im Hallenvorraum, ggf. auch im Umkleideraum zu löschen. 
  • Es besteht in der Halle, im Hallen-Vorraum, dem Hallenzugang sowie in den Umkleideräumen absolutes Rauchverbot.
  • Eigene Speisen und Getränke dürfen nicht verzehrt werden, sofern die Gastronomie geöffnet hat. Während der Spielzeit sind ausschließlich helle Erfrischungsgetränke auf den Plätzen erlaubt (keine dunkelfarbigen Getränke wie Colas u. ä.).
  • Die Spieler haben auf den Spielbetrieb des Nachbarfeldes Rücksicht zu nehmen.
  • Den Anweisungen des Vorstandes und des Platzwartes ist Folge zu leisten. Bei auftretenden Störungen ist unverzüglich die Beisitzerin Halle oder ein anderes Vorstandsmitglied zu benachrichtigen.
  • Im Interesse von Ordnung und Sauberkeit in der Halle und in den Nebenräumen wird erwartet, dass die Spielerinnen und Spieler zu einem reibungslosen Spielbetrieb beitragen und diese Ordnung beachten.
  • Bei Verstößen gegen die Hallenordnung ist der Vorstand berechtigt, den Mieter vom weiteren Hallenbetrieb auszuschließen. Die entrichtete oder zu entrichtende Miete wird in diesem Fall nicht erstattet.
  • Jugendliche Vereinsmitglieder können kostenlos freie Hallenstunden über das Buchungssystem belegen. Und zwar unter  der Voraussetzung, dass sie mit einem anderen jugendlichen Vereinsmitglied spielen und die Hallenbelegung maximal 1,5 Stunden vor Spielbeginn erfolgt.