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Mitgliedsbeiträge im TC Barsbüttel

Hier findest Du alles Wissenswerte über die verschiedenen Mitgliedsbeiträge. Wer bereits Mitglied im WSV, BSV oder im Schützenverein ist, kann mit einer Kombimitgliedschaft Geld sparen!

Hier findst Du die Beitragsordnung zum Download

Aufnahme- und Jahresbeiträge sind u.a. nach Lebensjahr und Familienstand gestaffelt

Für die Zuordnung in die betreffende Altersgruppe ist das Lebensjahr maßgebend, das vor Beginn des 1. April vollendet wurde. Diese Regelung gilt sinngemäß auch bei Ratenzahlungen,  d.h., die Januarrate bemisst sich bereits nach dem Alter des Mitglieds zum Stichtag des folgenden 1. April (s. auch b). Eine Lebenspartnerschaft im Sinne dieser Beitragsordnung setzt eine Wohngemeinschaft voraus. Als Eintrittsdatum gilt grundsätzlich der jeweilige Monatserste, in welchem der Aufnahmeantrag gestellt wird.

  Die Jahresbeiträge sind innerhalb des Kalenderjahres zahlbar wahlweise entweder

  a)   jährlich am 15. März 

  b)   in 4 gleichen Raten jeweils am 15. Januar, 15. März, 15. Juni und 15. August mit  Ausnahme von Kombi-, Punktspiel- und passiven/fördernden Mitgliedschaften. Erfolgt der Eintritt nach dem 15. Januar sind die bis zum Zeitpunkt des Eintritts zwischenzeitlich aufgelaufenen Teilzahlungsbeträge sofort fällig. Bei Mitgliedsaufnahme nach dem 31. Mai wird der anteilige Jahresbeitrag berechnet, der sofort nach Eintrittsbestätigung fällig wird. Die Jahresbeiträge und Ratenzahlungen werden gemäß Satzung ausnahmslos per SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen.